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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2007 - 3 L 243/03   

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https://dejure.org/2007,32032
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2007 - 3 L 243/03 (https://dejure.org/2007,32032)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16.05.2007 - 3 L 243/03 (https://dejure.org/2007,32032)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 3 L 243/03 (https://dejure.org/2007,32032)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Abstandsflächenrelevanz einer grenzständigen Stützmauer

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2007 - 3 L 243/03
    Sie hat vielmehr zu einer Änderung der Klage geführt, die sich nunmehr sachdienlicherweise auf die Baugenehmigung in der Gestalt der geänderten Festsetzung der Gelände- und Mauerhöhe erstreckt (vgl. zur Herabsetzung eines Emissionsgrenzwertes: BVerwG, U. v. 11.12.2003 - 7 C 19/02 -, BVerwGE 119, 329 ).

    Hierfür bedarf es gem. § 113 Abs. 1 Satz 4 bzw. § 43 Abs. 1 VwGO aber eines berechtigten Feststellungsinteresses (vgl. BVerwG, U. v. 11.12.2003, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 23.04.2002 - 2 R 7/01

    Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen freizuhalten; Ermittlung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2007 - 3 L 243/03
    Wie die Klägerin in der Berufungsbegründung zutreffend anführt, kommt es für die Beurteilung der Höhe einer Grenzmauer maßgeblich auf die festgelegte Geländeoberfläche an (vgl. § 6 Abs. 4 Satz 2 LBauO M-V a.F.), auf der die Grenzmauer aufsteht und von der aus sich die Höhe der Mauer bestimmt (vgl. zur Höhenberechnung auch: OVG Saarlouis, Urt. v. 23.04.2002 - 2 R 7/01 -, BauR 2003; VGH München, Beschl. v. 12.10.2006 - 25 ZB 03.1471 -, zit.n.juris).

    Abzustellen ist grundsätzlich auf die Geländeoberfläche des Baugrundstücks als des Grundstücks, auf dem die bauliche Anlage bzw. das Gebäude errichtet werden soll (vgl. OVG Saarlouis, Urt. v. 23.04.2002 - 2 R 7/01 -, BauR 2003, 1865; VGH Mannheim, Beschl. v. 30.10.1995 - 3 S 2418/95 -, VBlBW 1996, 145).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.1998 - 3 L 227/97

    Grenzabstandsvorschriften, Festsetzung der Geländehöhe, Dachaufbauten, Vorbauten,

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2007 - 3 L 243/03
    Dabei hat die Festsetzung der Geländeoberfläche grundsätzlich in der Weise zu erfolgen, dass das rechnerische Mittel der Höhen der beiden Eckpunkte des Gebäudes (bzw. der baulichen Anlage) gebildet wird (Urt. des Senats v. 23.06.1998 - 3 L 227/97 -, NordÖR 1998, 402).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Festlegung der Geländeoberfläche eine wertende Entscheidung, bei der die Belange der Nachbarn zu berücksichtigen sind (Urt. v. 23.06.1998 - 3 L 227/97 -, NordÖR 1998, 402; B. v. 07.05.2001 - 3 M 27/01 - ).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.1995 - 3 S 2418/95

    Abstandsflächen: Bezugspunkt für die Wandhöhe nach BauO BW § 6 Abs 4 S 2 ist die

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2007 - 3 L 243/03
    Abzustellen ist grundsätzlich auf die Geländeoberfläche des Baugrundstücks als des Grundstücks, auf dem die bauliche Anlage bzw. das Gebäude errichtet werden soll (vgl. OVG Saarlouis, Urt. v. 23.04.2002 - 2 R 7/01 -, BauR 2003, 1865; VGH Mannheim, Beschl. v. 30.10.1995 - 3 S 2418/95 -, VBlBW 1996, 145).
  • VGH Hessen, 16.06.2004 - 3 UE 2041/01

    Unzulässigkeit einer Grenzgarage auf einer aufgeschüttetes Gelände sichernden

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2007 - 3 L 243/03
    Eine solche Stützmauer ist im Hinblick auf § 6 Abs. 11 Nr. 2 LBauO M-V a.F./ § 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 LBauO M-V n.F. jedenfalls dann nicht abstandsflächenrelevant, wenn diese nicht erkennbar im zeitlichen Zusammenhang zur Ermöglichung einer Grenzbebauung ohne Einhaltung von Abstandsflächen geschaffen wurde (vgl. zu einem solchen Fall: VGH Kassel, B. v. 16.06.2004 - 3 UE 2041/01 -, BauR 2004, 1310).
  • OLG Dresden, 04.03.2004 - 13 U 1877/03

    Gewährleistungseinbehalt: Wann ist das Sperrkonto insolvenzfest?

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2007 - 3 L 243/03
    Eine solche Stützmauer ist im Hinblick auf § 6 Abs. 11 Nr. 2 LBauO M-V a.F./ § 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 LBauO M-V n.F. jedenfalls dann nicht abstandsflächenrelevant, wenn diese nicht erkennbar im zeitlichen Zusammenhang zur Ermöglichung einer Grenzbebauung ohne Einhaltung von Abstandsflächen geschaffen wurde (vgl. zu einem solchen Fall: VGH Kassel, B. v. 16.06.2004 - 3 UE 2041/01 -, BauR 2004, 1310).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2001 - 3 M 27/01
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2007 - 3 L 243/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Festlegung der Geländeoberfläche eine wertende Entscheidung, bei der die Belange der Nachbarn zu berücksichtigen sind (Urt. v. 23.06.1998 - 3 L 227/97 -, NordÖR 1998, 402; B. v. 07.05.2001 - 3 M 27/01 - ).
  • VGH Bayern, 12.10.2006 - 25 ZB 03.1471
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2007 - 3 L 243/03
    Wie die Klägerin in der Berufungsbegründung zutreffend anführt, kommt es für die Beurteilung der Höhe einer Grenzmauer maßgeblich auf die festgelegte Geländeoberfläche an (vgl. § 6 Abs. 4 Satz 2 LBauO M-V a.F.), auf der die Grenzmauer aufsteht und von der aus sich die Höhe der Mauer bestimmt (vgl. zur Höhenberechnung auch: OVG Saarlouis, Urt. v. 23.04.2002 - 2 R 7/01 -, BauR 2003; VGH München, Beschl. v. 12.10.2006 - 25 ZB 03.1471 -, zit.n.juris).
  • VG Schwerin, 22.12.2022 - 2 A 2681/15

    Abstandsflächenverletzung durch Aufschüttung mit Stützmauer

    Maßgeblich ist dabei die natürliche Geländeoberfläche des Baugrundstücks, nicht des Nachbargrundstücks, was auch bei Höhenunterschieden zwischen Bau- und Nachbargrundstück gilt (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 16. Mai 2007 - 3 L 243/03 - juris Rn. 33).

    Denn die Privilegierung nach § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 LBauO M-V setzt voraus, dass die Stützmauer allein das natürliche Gelände stützt (vgl. bereits OVG Greifswald, Urteil vom 16. Mai 2007 - 3 L 243/03 - juris Rn. 37 zur Vorgängerregelung; OVG Greifswald, Beschluss vom 22. Februar 2023 - 3 LZ 471/19 - amtlicher Umdruck S. 12).

    Eine Stützmauer ist daher nur dann nicht abstandsflächenrelevant, wenn sie nicht erkennbar im zeitlichen Zusammenhang zur Ermöglichung einer Grenzbebauung ohne Einhaltung von Abstandsflächen errichtet wird (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 16. Mai 2007 - 3 L 243/03 - juris Rn. 37).

    Die allein privilegierte "bloße" Stützmauer (ohne Aufschüttung) dient der Sicherung des natürlichen Geländes gegen ein Abrutschen (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 16. Mai 2007 - 3 L 243/03 - juris Rn. 37).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2023 - 3 LZ 471/19

    Baurechtliches Einschreiten und Beseitigungsverfügung

    Die allein privilegierte "bloße" Stützmauer (ohne Aufschüttung) dient der Sicherung des natürlichen Geländes gegen ein Abrutschen (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 16. Mai 2007 - 3 L 243/03 - juris Rn. 37).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.12.2007 - 3 M 174/07

    Maßgebliche Geländeoberfläche für die Beurteilung der Höhe einer Einfriedung

    Das Verwaltungsgericht hat vielmehr zutreffend auf das Baugrundstück abgestellt (Senat, U. v. 16.05.2007 - 3 L 243/03 - UA S. 9), hier aber die gleiche Geländehöhe angenommen wie das Nachbargrundstück, weil es die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme der Antragstellerin vorgenommenen Veränderungen der Geländeoberfläche nicht berücksichtigt hat.
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